Rathaus Aktuell: Gemeinde Bieberehren

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Informationen zum Hochwasserschutz in der Gemeinde Bieberehren

icon.crdate16.02.2022

Liegt ein Gebäude oder Grundstück in einem bekannten überschwemmungsgefährdeten Gebiet, ist es notwendig, sich intensiver mit der Hochwassergefahr und entsprechenden Vorsorgemöglichkeiten zu beschäftigen. Aber auch außerhalb dieser Gebiete muss mit einer Hochwassergefahr (zum Beispiel durch Starkregen) gerechnet werden. Selbst im Schutz vorhandener Hochwasserschutzanlagen muss sich jeder Einzelne mit den verbleibenden Hochwasserrisiken (zum Beispiel bei extremen Hochwasserereignissen) auseinandersetzen.

Auswirkungen für Bürger/ Eigenvorsorge

Liegt ein Gebäude oder Grundstück in einem bekannten überschwemmungsgefährdeten Gebiet, ist es notwendig, sich intensiver mit der Hochwassergefahr und entsprechenden Vorsorgemöglichkeiten zu beschäftigen. Aber auch außerhalb dieser Gebiete muss mit einer Hochwassergefahr (zum Beispiel durch Starkregen) gerechnet werden. Selbst im Schutz vorhandener Hochwasserschutzanlagen muss sich jeder Einzelne mit den verbleibenden Hochwasserrisiken (zum Beispiel bei extremen Hochwasserereignissen) auseinandersetzen.

Ob ihr Grundstück im Überschwemmungsgefährdeten Bereich liegt, können Sie im UmweltAtlas Bayern überprüfen

Grundsätzlich muss überall mit Gefahren durch Hochwasser gerechnet werden. Auch fern von Gewässern können zum Beispiel Starkregenereignisse oder hohe Grundwasserstände Schäden verursachen. Diese meist sehr lokalen Ereignisse können im UmweltAtlas Bayern jedoch nicht abgebildet werden.

Durch Hochwasser verursachte Überschwemmungsgebiete werden nur entlang von Oberflächengewässern festgesetzt. Die amtliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden per Rechtsverordnung im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens. Diesem vorgeschaltet ist in der Regel eine vorläufige Sicherung des Gebiets. In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. Dabei geht es darum, zukünftige Schäden und Risiken für Leib und Leben durch Hochwasser zu minimieren. Die Rechtsfolgen sind insbesondere in den § 78, § 78a, § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 46 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) allgemein formuliert. So sind zum Beispiel die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen sowie die Genehmigung von Bauvorhaben nur in genau geregelten Ausnahmefällen möglich.

Die für uns entscheidende Pegelmessstelle befindet sich in Bockenfeld. Der Pegel kann jederzeit hier abgerufen werden. Ab Meldestufe 3 in Bockenfeld mit einem Pegelstand von 370 cm werden Sie zusätzlich durch die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen informiert.

Hinweise für Bürger zur Eigenvorsorge finden Sie ferner hier

 

Hochwasserrisikomanagement und Überflutungsvorsorge

Im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements wird das Gewässernetz Bayerns hinsichtlich des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos untersucht. An Gewässerabschnitten mit potentiell hohen Hochwasserrisiken werden Überschwemmungsgebiete ermittelt und Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.

Am 13.10.2021 fand diesbezüglich ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des Landratsamtes Würzburg (Fachbereiche Wasserrecht und Katastrophenschutz) sowie des Wasserwirtschaftsamtes zusammen mit den Bürgermeistern der Gemeinden Bieberehren und Tauberrettersheim sowie der Stadt Röttingen statt.

In verschiedenen Kategorien, wie bspw. kritische Infrastruktur oder umweltgefährdende Anlagen, wurde eine Risikobewertung erstellt sowie eine (langfristige) Maßnahmenplanung, wie sich die Risiken bei einem Hochwasserereignis minimieren oder gar vermeiden lassen und welche Bereiche besonders schützenswert sind.

Es fand eine gemeinsame Besprechung aller drei Gemeinden statt, da alle von den letzten Hochwasserereignissen und dem hohen Wasserstand der Tauber betroffen waren.
 

Hochwasseralarm- und Einsatzpläne

Sobald sich ein Hochwasser ankündigt, erhält die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen eine Nachricht vom Wasserwirtschaftsamt und hat fortan den Pegel weiter zu beobachten.

Steigt er in Bockenfeld auf 320 cm (Meldestufe 2) werden die Bauhöfe informiert. Ist mit steigenden Pegelständen in der Nacht zu rechnen, so werden die Feuerwehren und die Anlieger im Überschwemmungsbereich möglichst noch vor Überschreiten der Meldestufe 3 (370 cm) verständigt. Dies alles ist geregelt im sog. Hochwasseralarm- und Einsatzplan.

Die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen hat in diesem Zuge alle Anwohner angeschrieben, welche von Hochwasser (v.a. Tauber) betroffen sein könnten und um Mitteilung von Kontaktdaten gebeten.

So können bei Erreichen der Meldestufe 3 schnellstmöglich alle betroffenen Anwohner kontaktiert werden.

Wer kein Schreiben erhalten hat und betroffen ist, kann sich gerne mit Frau Ludwig (09338/9728-80) in Verbindung setzen.