Bauleitplanung: Gemeinde Bieberehren

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Bieberehren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Bieberehren
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Öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan - Unterlagen

Hier finden Sie den derzeit wirksamen Bebauungsplan für "Am Schirm":

"Am Schirm" Bieberehren (PDF-Dokument, 619,44 KB, 18.01.2022)

und die dazugehörige Planfassungsbegründung:

Bebauungsplan Begründung (PDF-Dokument, 2,29 MB, 23.12.2021)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlicher: Herr Engelbert Zobel, Gemeinde Bieberehren
Anschrift: Hauptstraße 16, 97243 Bieberehren
E-Mail-Adresse: info@roettingen.de   
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
Verantwortlicher: Herr Harald Thomas, Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.thomas@roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).  Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).


3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
–– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
–– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
–– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)


4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
–– Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
–– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
–– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
–– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind


5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.