Bebauungsplan „Am Schirm" der Gemeinde Bieberehren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bieberehren hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schirm“ gefasst. Mit der Ausarbeitung der Planungsänderung wurde das Büro Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH beauftragt.
Der Gemeinderat Bieberehren hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 über den Entwurf des Bebauungsplans „Am Schirm“ beraten und dem Bebauungsplan in der Fassung vom 14.12.2020 zugestimmt. In selbiger Sitzung hat der Gemeinderat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit am Verfahren in Bieberehren beteiligt. Zum Bebauungsplanverfahren kann bis zum Ende der Auslegungsfrist am 12.02.2021 eine Stellungnahme abgegeben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 04.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Röttingen, Marktplatz 1, 1. OG, Zimmer Nr. 8, 97285 Röttingen, öffentlich aus.
Unten stehend kann der Entwurf des Bebauungsplans „Am Schirm“ in der Fassung vom 14.12.2020 eingesehen und heruntergeladen werden.
Entwurf Bebauungsplan "Am Schirm" Stand 14.12.2020 (PDF-Datei)
Begründung zum Bebauungsplan "Am Schirm" Stand 14.12.2020 (PDF-Datei)