Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) ab dem 01.06.2025
icon.crdate18.06.2025
Infos hier
Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank:
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen und zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens im Rahmen von Veranstaltungen tritt künftig nach 2 Wochen die sog. Genehmigungsfiktion ein.
Das bedeutet, dass Ihr Antrag nach 2 Wochen - sofern der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine vertiefte Prüfung notwendig wird – als genehmigt gilt. In diesem Fall verzichtet die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen auf die Erstellung eines Bescheides.
Sofern der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen im Einzelfall ein nennenswerter Prüfaufwand entsteht, kann sie wie bisher einen kostenpflichtigen Bescheid erlassen.
Eine Antragstellung ist künftig per einfacher E-Mail möglich. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage www.roettingen.de.
Auskünfte erteilt das Einwohnermeldeamt: Frau Reuter (e.reuter(@)roettingen.de, Telefonnummer: 09338/9728-64) oder Frau Zobel (u.zobel(@)roettingen.de,Telefonnummer: 09338/9728-63).