Hochwasserhilfen
icon.crdate05.06.2024
Soforthilfen des Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt jetzt Hochwasser-Geschädigte im Landkreis Würzburg mit Sofort-Hilfen.
Wie Sie diese beantragen können und vorallem Wo erfahren Sie im Flyer und den Infos passend zum Thema.
1. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis maximal 5.000 € je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im privaten Haushalt durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 ein Schaden entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter-/Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet werden.
2. Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis maximal 10.000 € je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Wohngebäude durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 Ölschäden entstanden sind und die Mittel zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, um das Wohngebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
3. Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beim Vorliegen einer durch das Hochwasserereignis bedingten außergewöhnlichen existenzbedrohenden Notlage
Voraussetzung für die Gewährung ist eine außergewöhnliche existenzgefährdende Notlage durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024; zur Beurteilung der Existenzbedrohung sind Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu überprüfen.
Geschädigte landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Gartenbau) können sich bzgl. evtl. Finanzhilfen an das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg, wenden.
Geschädigte Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können Finanzhilfen bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, beantragen.
Hier finden Sie den Flyer für Hochwasser-Betroffene des Freistaates Bayern.
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
Hochwasser in Bayern: Kostenlose Vor-Ort-Beratung bei Heizungs- und Gebäudeschäden
Verbraucherzentrale Bayern startet kostenloses und unbürokratisches Beratungsangebot für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern
Nach den dramatischen Überschwemmungen der vergangenen Tage geht es in Bayern nun ans Aufräumen. Dabei sind vielerorts auch Heizung oder Fassade durch das Hochwasser betroffen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Ab sofort hilft sie Geschädigten mit einer kostenlosen, unbürokratischen Erstberatung vor Ort. Den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
„Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann.“ Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an.
Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197.
Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.